Konsularische Angelegenheiten

 Übereinkommen zur Apostille: Deutsche öffentliche Urkunden werden ab dem 14. Dezember nicht mehr zur Legalisierung von der Botschaft von Costa Rica angenommen

 

• Generelle Informationen

• Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen

  1. Antrag für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung (Praktikum-Freiwilligendienst Studium-Sprachkurs)
  2. Einreisebestimmungen für minderjährige Schüler für Schulaufenthalt

Einreise als Tourist

Nach den Einreisebestimmungen darf man mit deutscher Staatsangehörigkeit als Tourist ohne Visum nach Costa Rica einreisen und sich maximal 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und man muss ein Weiter- oder Rückflugticket oder ein gültiges Busticket dabei haben, das die Ausreise innerhalb der 90 Tage belegt.

Sie haben eine andere Staatsangehörigkeit? Dann überprüfen Sie bitte die Länderlisten unter "Visa" oder schrieben eine Email an: consulado@botschaft-costarica.de.

• Visa

Aufgrund von Abkommen, Internationales Verträgen, u.A., können die Staatsbürger einiger Länder eine Visumsfreiheit für Costa Rica von 90, bzw. 30 Tagen geniessen. Sollte sich Ihr Herkunftsland nicht in den unten stehenden Listen befinden, wenden Sie sich bitte zur näheren Auskunft an die Botschaft.

 

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