Konsularische Angelegenheiten
Übereinkommen zur Apostille: Deutsche öffentliche Urkunden werden ab dem 14. Dezember nicht mehr zur Legalisierung von der Botschaft von Costa Rica angenommen
• Generelle Informationen
- Deutschsprachige Rechtsanwälte in Costa Rica
Gebrauch Öffentliche Dokumente in Costa Rica
- Use of public documents from Poland, Hungary and the Czech Republic in Costa Rica
- Einfuhr von Haustieren nach Costa Rica
- Gelbfieberimpfung
- Ausreiseerlaubnis für Minderjährige
• Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen
- Antrag für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung
(Praktikum-Freiwilligendienst Studium-Sprachkurs)
- Einreisebestimmungen für minderjährige Schüler für Schulaufenthalt
Einreise als Tourist
Nach den Einreisebestimmungen darf man mit deutscher Staatsangehörigkeit als Tourist ohne Visum nach Costa Rica einreisen und sich maximal 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und man muss ein Weiter- oder Rückflugticket oder ein gültiges Busticket dabei haben, das die Ausreise innerhalb der 90 Tage belegt.
Sie haben eine andere Staatsangehörigkeit? Dann überprüfen Sie bitte die Länderlisten unter "Visa" oder schrieben eine Email an: consulado@botschaft-costarica.de.
• Visa
Aufgrund von Abkommen, Internationales Verträgen, u.A., können die Staatsbürger einiger Länder eine Visumsfreiheit für Costa Rica von 90, bzw. 30 Tagen geniessen. Sollte sich Ihr Herkunftsland nicht in den unten stehenden Listen befinden, wenden Sie sich bitte zur näheren Auskunft an die Botschaft.
- Liste der Länder mit Visumsfreiheit für bis zu 90 Tagen
- Liste der Länder mit Visumsfreiheit für bis zu 30 Tagen