Konsularische Angelegenheiten

 HINWEIS: BITTE BEACHTEN SIE, DASS ALLE LEGALISIERTEN DOKUMENTE BEI GESUCHSTELLUNG NICHT ÄLTER ALS 3 MONATE SEIN DÜRFEN (in den Merkblättern steht noch 6 Monate)

• Generelle Informationen

• Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen

  1. Antrag für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung (bezahltes Praktikum-Studium-Sprachkurs) 3-12 Monate
  2. Antrag für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung für ein UNBEZAHLTES Praktikum od. Freiwilligendienst 3-12 Monate
  3. Antrag für eine zeitweilige Aufenthaltsgehmigung für Minderjährige Schüler 3-12 Monate

• Visa

Aufgrund von Abkommen, Internationales Verträgen, u.A., können die Staatsbürger einiger Länder eine Visumsfreiheit für Costa Rica von 90, bzw. 30 Tagen geniessen. Sollte sich Ihr Herkunftsland nicht in den unten stehenden Listen befinden, wenden Sie sich bitte zur näheren Auskunft an die Botschaft.

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