Abkommen von San José

Das Abkommen von San José
für die nationale Versöhnung
und die Stärkung der Demokratie in Honduras
 

Wir, honduranische Brüder, Anhänger des Friedens, der Freiheit und der Demokratie unseres Vaterlandes, uns der historischen Verantwortung, die uns unsere Lage verliehen hat bewusst, zutiefst überzeugt von der Macht unserer Einheit und der Stärke unseren vereinten Willens. Unter dem Schutz unserer Verfassung und den Gesetzen unserer Republik und der vollen Gültigkeit des Rechtsstaates bestätigen wir vor dem Volk von Honduras, vor unserem Vermittler, Dr. Óscar Arias Sánchez, und durch ihn vor der gesamten internationalen Gemeinschaft, unser unzerbrechliches Engagement für die Versöhnung unseres Volkes, das eins und unteilbar sein muss.

Die jüngsten Ereignisse, die in Honduras zu Unruhen geführt haben, erfordern von uns Reife und Demut, und in diesem Sinne sind wir übereingekommen, dieses Abkommen zu unterzeichnen.

1. Zur Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, werden wir eine Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung bilden, integriert von Seiten der Repräsentanten der diversen politischen Parteien, anerkannt aufgrund ihrer Kompetenz, Ehrenhaftigkeit, Eignung und Willens zum Dialog, und die die verschiedenen Staatssekretariate und Unterstaatssekretariate besetzen werden gemäß Artikel 246 und der darauf folgenden der Verfassung der Republik Honduras.

Angesichts der Tatsache, dass vor dem 28. Juni die Exekutivgewalt mit Berücksichtigung des Parlamentes den Gesamthaushaltsplan für die Einnahmen und Ausgaben nicht erlassen hat, gemäß Artikel 205, Absatz 32, der Verfassung Honduras, wird diese Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung die Grundlage des Gesamthaushalts, das gerade vom Parlament für das Steuerjahr 2009 bewilligt worden ist, achten und ihm zufolge handeln.

2. Zur Amnestie für politische Straftaten

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, beantragen wir vor dem Parlament die Klärung einer allgemeinen Amnestie, ausschließlich für politische Straftaten die innerhalb dieses Konfliktes begangen wurden, vor und nach dem 28. Juni 2009 und bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens, gemäß Artikel 205, Absatz 16, der Verfassung der Republik Honduras und der besonderen Gesetzgebung, die diese Angelegenheit reguliert. Die Amnestie soll außerdem mit Klarheit die Bedingungen für die Sicherheit und Freiheit der Menschen, die unter deren Schutz fallen, garantieren.

Gleichfalls, verpflichten wir uns für einen Zeitraum von sechs Monaten dazu, keine legalen Handlungen bezüglich der Ereignisse vor dem 1. Juli 2009, die vom gegenwärtigen Konflikt herrühren, einzuleiten oder fortzuführen. Die Nichteinhaltung einer in diesem Abkommen beinhalteten Vereinbarungen, die von der Prüfungskommission, auf die sich Punkt 7 bezieht, genehmigt und deklariert worden sind, führt dazu, dass die Wirkung dieser Frist für die, die die Vereinbarung nicht einhalten, annulliert wird.

3. Zum Verzicht auf die Einberufung einer nationalen verfassungsgebenden Versammlung oder einer unabänderlichen Verfassungsreform

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, versichern wir unsere Achtung der Verfassung und der Gesetze unseres Landes, und verzichten dabei, Aufrufe zur Einberufung der nationalen verfassungsgebenden Versammlung indirekt oder indirekt zu machen, und entsagen wir der Förderung oder Unterstützung jeglicher Volksbefragung die zum Ziel hat die Verfassung zu reformieren, um eine Präsidentenwiederwahl zu ermöglichen, die Regierungsform zu ändern oder gegen irgendeinem der unabänderlichen Artikel unserer ursprünglichen Charta zu verstoßen.

Insbesondere, werden wir weder öffentliche Erklärungen aussprechen noch irgendeine Art von Einfluss ausüben, die nicht mit den Artikeln 5, 239, 373 und 374 der Verfassung der Republik Honduras übereinstimmen. Weiter werden wir energisch jede Art der Äußerung, die dem Inhalt dieser Artikel und der besonderen Gesetzgebung, die das Referendum und den Volksentscheid reguliert, widerspricht, ablehnen.

 

4. Zum Vorziehen der allgemeinen Wahlen und des Regierungswechsels

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, erbitten wir vom Obersten Wahlgericht das Vorziehen der nationalen Wahlen, die zum 29. November angesetzt sind, auf den 28. Oktober 2009 zu erwägen sowie das darauffolgende Vorziehen der Wahlkampagne des 1. Septembers 2009 auf den 1. August 2009. Wir bestätigen, dass gemäß Artikel 44 und 51 der Verfassung der Republik Honduras, die Wahl universell, obligatorisch, egalitär, direkt, frei und geheim ist, sowie dass das Oberste Wahlgericht mit vollständiger Autonomie und Unabhängigkeit für die Überwachung und Bewertung aller Angelegenheiten, die in Verbindung mit den Wahlvorgängen stehen, zuständig ist.

Gleichfalls rufen wir das honduranische Volk dazu auf, friedlich an den nächsten allgemeinen Wahlen teilzunehmen und jede Art von Äußerung, die sich den Wahlen oder deren Ergebnisse widersetzen würde oder einen Aufstand, rechtswidriges Verhalten, die den zivilen Ungehorsam und anderen Handlungen, die zu gewaltsamen Konfrontationen oder Überschreitungen des Gesetzes führen könnten oder fördern, zu meiden.

Mit dem Ziel, Transparenz und Legitimität bezüglich des Wahlprozesses nachzuweisen, fordern wir das Oberste Wahlgericht dazu auf, ab sofort und bis zur Verkündung des Ergebnisses der allgemeinen Wahlen, sowie während des Machtwechsels, der gemäß Artikel 237 der Verfassung von Honduras am 27. Januar 2010 stattfinden wird, die Anwesenheit von internationalen Organisationen zu erlauben und zu bekräftigen.

5. Zu den Streitkräften

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, bestätigen wir unseren Willen, den Artikel 272 der Verfassung der Republik Honduras gänzlich zu befolgen. Laut diesem stehen die Streitkräfte unter Befehl des Obersten Wahlgerichtes ab einem Monat vor den allgemeinen Wahlen, zum Zweck der Garantie der freien Umsetzung des Beistandes, der Obhut, des Transports und der Überwachung der Wahlmaterialien und den anderen Sicherheitsaspekten beim Verfahren. Wir bestätigen den professionellen, apolitischen, gehorsamen und nicht beschließenden Charakter der honduranischen Streitkräfte. Gleichfalls erkennen wir die Professionalität der nationalen Polizei an, dessen Rotation sich strikt an die Vorgaben ihrer besonderen Gesetzgebung halten muss.

6. Zur Rückkehr der Staatsgewalten zu ihrer Zusammenstellung vor dem 28. Juni 2009

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, beantragen wir vor dem Parlament, dass es die Situation der Exekutive, Legislative, Judikative und das Oberste Wahlgericht in ihren ursprünglichen Zustand vor dem 28. Juni 2009 zurück versetzt, weil diese gemäß Artikel 202, 205, Absätze 9 und 11, und 236 der Verfassung von Honduras gebildet wurden, und um die Integration und die legitime Konformität der am 28. Juni eingesetzten Gewalten wiederzuerlangen. Dieses impliziert die Rückkehr José Manuel Zelaya Rosales ins Präsidentenamt der Republik bis zum Ende der aktuellen Regierungsperiode, am 27. Januar 2010.

7. Zur Prüfungskommission und Wahrheitskommission

Um die Versöhnung und Stärkung der Demokratie zu erlangen, ordnen wir die Errichtung einer Prüfungskommission für die in diesem Abkommen angenommenen und die aus diesen resultierenden Vereinbarungen, präsidiert von der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), und den Personen unter den nationalen und internationalen Persönlichkeiten, die die Organisation als hierfür geeignet betrachtet. Die Prüfungskommission wird für die lückenlose und genaue Einhaltung aller Punkte dieses Abkommens zuständig sein, und wird zu diesem Zweck die volle Unterstützung der öffentlichen honduranischen Institutionen erhalten.

Um die vor und nach dem 28. Juni 2009 geschehenen Ereignisse aufzuklären, wird außerdem eine Wahrheitskommission geschaffen werden, die die Ereignisse, die zu der gegenwärtigen Situation geführt haben, identifizieren soll und dem honduranischem Volk Datenelemente verschaffen soll, um zu verhindern, dass sich solche Ereignisse in Zukunft wiederholen. Die Arbeit der Wahrheitskommission wird wesentlich für die Wiedererlangung des Vertrauens des honduranischen Volkes in ihre Verfassung und Regierung sein. Um die Objektivität bei der Ausführung dieser Aufgabe zu gewährleisten, ernennen wir als Vorsitz der Wahrheitskommission das Interamerikanische Institut für Menschenrechte.

 

 

8. Zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Honduras und der Internationalen Gemeinschaft

Mit der Pflicht die in dem vorliegenden Abkommen angenommenen Vereinbarungen zu erfüllen, beantragen wir höflich den sofortigen Widerruf der auf bilateraler oder multilateraler Ebene ergriffenen Maßnahmen und Sanktionen, die auf irgendeine Art und Weise die Einbindung und die Teilnahme der Republik Honduras in der internationalen Gemeinschaft oder ihren Zugang zu den Formen der Zusammenarbeit schaden.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, so schnell wie möglich die mit der Republik Honduras gültigen Projekte der Zusammenarbeit zu reaktivieren sowie mit den Verhandlungen zukünftiger Initiativen fortzufahren. Insbesondere drängen wir darauf, dass auf Ersuchen der zuständigen Behörden die internationale Zusammenarbeit wirkungsvoll gestaltet wird, damit sie notwendig und zweckmäßig wird, so dass die Prüfungskommission und die Wahrheitskommission die volle Erfüllung und Nachgehen der in diesem Abkommen erlangten Vereinbarungen versichern.

9. Zum Inkrafttreten des Abkommens von San José
 

Alle vereinbarten Verpflichtungen beanspruchen die formelle und volle Gültigkeit ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung.

10. Schlußbestimmungen

Jede abweichende Art der Interpretation oder Anwendung des vorliegenden Abkommens wird der Prüfungskommission vorgelegt werden, die in Anlehnung an die Anordnungen in der Verfassung der Republik Honduras und in der gültigen Gesetzgebung und mittels einer authentischen Interpretation des vorliegenden Abkommens eine angemessene Lösung bestimmen wird.

Zur Kenntnis nehmend, dass das vorliegende Abkommen Ergebnis der Verständigung und der Brüderlichkeit zwischen Honduranern ist, fordern wir die internationale Gemeinschaft vehement dazu auf, die unabhängige Staatsgewalt zu respektieren und das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zu berücksichtigen.

11. Zeitlicher Ablauf der Erfüllung der Vereinbarungen

Da dieses Abkommen ab dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft tritt, und das Ziel ist, die zeitlichen Fristen zu erfüllen und den angenommenen Pflichten zu folgen, um die nationale Versöhnung zu erreichen, stimmen wir mit folgenden zeitlichem Ablauf für die Einhaltung überein:

22. Juli 2009
1. Unterzeichnung und Inkrafttreten des Abkommens von San José

24. Juli 2009
1. Rückkehr von José Manuel Zelaya Rosales in das Präsidentenamt der Republik Honduras
2. Einrichtung der Prüfungskommission

27. Juli 2009
1. Einrichtung der Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung
2. Einrichtung der Wahrheitskommission

27. Januar 2010
1. Regierungswechsel

12. Abschlußerklärung
Im Namen der Versöhnung, die uns in dieser Dialogrunde versammelt hat, verpflichten wir uns dem vorliegende Abkommen und den aus ihm resultierenden Abmachungen nachzukommen. Wir wissen, dass die Menschheit von Honduras Einheit und Frieden erwartet, zu denen wir aufgrund unseres Bewusstseins und unserer Geschichte verpflichtet sind. Zusammen werden wir unseren Mut zeigen können und das Antlitz unserer Demokratie mit Olivenzweigen krönen, damit die zukünftigen Generationen, sehen, was wir für unser Vaterland zu vollbringen im Stande waren.

27. Januar 2010
1. Regierungswechsel

12. Abschlußerklärung
Im Namen der Versöhnung, die uns in dieser Dialogrunde versammelt hat, verpflichten wir uns dem vorliegende Abkommen und den aus ihm resultierenden Abmachungen nachzukommen. Wir wissen, dass die Menschheit von Honduras Einheit und Frieden erwartet, zu denen wir aufgrund unseres Bewusstseins und unserer Geschichte verpflichtet sind. Zusammen werden wir unseren Mut zeigen können und das Antlitz unserer Demokratie mit Olivenzweigen krönen, damit die zukünftigen Generationen, sehen, was wir für unser Vaterland zu vollbringen im Stande waren.

Wir unterzeichnen in der Stadt San José, Costa Rica, am 22. Juli 2009.

 

In Vertretung der Parteien:

 

 

Ehrenzeugen der Unterzeichnung des politischen Abkommens von San José sind:

Óscar Arias Sánchez
Präsident der Republik Costa Rica

Bruno Stagno Ugarte
Außenminister der Republik Costa Rica

 

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